AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB)
Lüdemann Hausservice – Inhaber: Eric Genzken
§ 1 Geltungsbereich & Subunternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Leistungen der Firma Lüdemann Hausservice (nachfolgend „Auftragnehmer“). (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 2 Einbeziehung der AGB bei digitaler Kommunikation
(1) Der Auftraggeber erkennt diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung vollumfänglich an. (2) Akzeptanz durch Kommunikation: Die AGB gelten als einbezogen und akzeptiert, sobald der Auftraggeber nach Erhalt einer Nachricht (E-Mail, WhatsApp, SMS), die einen Link auf diese AGB enthält oder auf diese verweist, die Kommunikation fortsetzt, ein Angebot annimmt oder eine Terminvereinbarung trifft. (3) Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm durch die Verlinkung in der E-Mail-Signatur, im WhatsApp-Business-Profil oder auf der Website die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde. Ein späterer Einwand, die AGB seien nicht bekannt gewesen, ist ausgeschlossen.
§ 3 Leistungsumfang & Sicherheitsrelevante Meldepflicht
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. (2) Wirtschaftlichkeitsklausel & Altschaden-Vermutung: Der Auftraggeber erkennt an, dass eine lückenlose Dokumentation von Vorschäden an Glasflächen (z. B. Haarkratzer, Glaskorrosion, Verätzungen) wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Es wird vermutet, dass die zu reinigenden Flächen naturgemäß bereits Vorschäden und altersübliche Gebrauchsspuren aufweisen. (3) Sicherheitsrelevante Hinweispflicht (Risse & Sprünge): Der Auftraggeber ist ausdrücklich verpflichtet, vor Arbeitsbeginn unaufgefordert und schriftlich (z. B. per WhatsApp-Foto oder E-Mail) über Risse im Glas, Glassprünge, Absplitterungen oder sonstige strukturelle Vorschäden zu informieren. Dieser Hinweis ist zwingend für die Arbeitssicherheit des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter erforderlich. (4) Unterlässt der Auftraggeber diesen Hinweis, trägt er die alleinige Haftung für alle daraus resultierenden Personen- und Sachschäden (z. B. komplettes Durchreißen der Scheibe während der Reinigung, Verletzungen des Personals). Eine Haftung des Auftragnehmers für die Verschlimmerung vorbestehender Risse oder Sprünge ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 4 Besonderheiten Winterdienst
(1) Der Winterdienst erfolgt nach kommunaler Satzung. Eine Haftung für Glätteunfälle ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (2) Bei extremen Wetterereignissen (Eisregen, Dauerschneefall) besteht kein Anspruch auf sofortige oder lückenlose Räumung.
§ 5 Abnahme und 24-Stunden-Ausschlussfrist
(1) Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, idealerweise durch Unterschrift auf dem Leistungsnachweis. (2) Fiktive Abnahme: Ist der Kunde bei Abschluss der Arbeiten nicht anwesend oder verweigert er die Unterschrift ohne triftigen Grund, gilt die Leistung als vollständig und mangelfrei
abgenommen, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Mängelrüge (E-Mail/WhatsApp) erfolgt.
(3) Beweislast: Nach Ablauf der 24 Stunden kehrt sich die Beweislast vollständig um. Der Kunde muss dann beweisen, dass ein Mangel nicht erst nach der Reinigung entstanden ist.
§ 6 Haftungsausschluss (Glas & Stein)
(1) Eine Haftung für Kratzer an Glasflächen ist ausgeschlossen, da diese oft durch Schmutz verdeckt waren und erst durch die Reinigung sichtbar werden. (2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Materialermüdung (z. B. spröde Dichtungen, mürbe Fugen, rostige Dachrinnenhalterungen), die durch den Reinigungsprozess (z. B. Wasserstrahl) beansprucht werden.
§ 7 Absagefristen & Ausfallpauschale
(1) Termine sind mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. (2) Bei verspäteter Absage oder wenn der Zugang zum Objekt nicht ermöglicht wird (z. B. Tor verschlossen, kein Wasser/Strom), wird eine Ausfallpauschale von 80 % der Brutto-Auftragssumme fällig.
§ 8 Zahlungsbedingungen & Einbehalt
(1) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. (2) Ein Rückbehalt von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel ist unzulässig. Der Auftragnehmer hat immer das Recht auf zweimalige Nachbesserung.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel.